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Steuerfreie
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Wissenswertes

Kostenerstattung

Für viele Klienten unzureichend geregelt sind die finanziellen Erstattungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen. Gesetzlichen Krankenkassen wollen oder dürfen zum Teil die Leistungen eines HP Psych. nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen erstatten. Ausnahmen können sein, wenn dem Klienten unzumutbare Wartezeiten für andere Therapieplätze entstehen. In solchen Fällen kann nach Einzelfallentscheidung eine Kostenübernahme durch die Kasse erfolgen.

Private Krankenversicherer und Zusatzversicherungen ersetzen in vielen Fällen die Kosten für die Therapie. Leider sind die jeweiligen Bestimmungen und Regelungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Für Klienten empfiehlt es sich deshalb, vor Therapiebeginnen ihre Vertragsunterlagen genau zu lesen oder bei ihrem Versicherer nachzufragen.

Auch kann oftmals eine private und meistens sehr preisgünstige Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die in der Regel Zahnersatz, Heilpraktiker, Auslandskrankenversicherung und v.m. umfassen kann. Ihre Krankenversicherer gibt ihnen hierzu gerne Auskunft.

Sollten Sie bereits eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, lesen Sie bitte in den Vertragsbedingungen nach, ob Leistungen von Heilpraktikern darin enthalten und welche Begrenzungen vereinbart sind (Höhe Erstattungsbeitrag, max. Therapiestunden).

 

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